Kollektivvertrag Ärzte

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  • #15735

    Hallo!
    Kann mit vielleicht jemand weiterhelfen? Mich beschäftigt die Erschwerniszulage bei praktischen Ärzten im Burgenland.
    Im Kollektivvertrag heißt es: Allen Angestellten, die in Ausübung ihrer Tätigkeit mit Blut…. in Berührung kommen, ist eine Gefahrenzulage von € 80,– zu gewähren.Die Zulagen werden zu den kollektivvertraglichen Gehaltssätzen für solche Zeiträume gewährt, für die tatsächlich eine Dienstleistung vollbracht wird. Für nicht Vollzeitbeschäftigte Angestellte werden die Zulagen im Verhältnis der tatsächlichen Arbeitszeit zur Normalarbeitszeit gekürzt.

    Meine Frage lautet: Wird hier einfach nur nach Arbeitszeit aliquotiert, oder sehrwohl nach z.B Stunden oder Tagen?

    Für eine Antwort bin ich dankbar.

    #22871

    Hallo Carmen!

    Für mich würde das heißen:
    Beträgt z.B. die NAZ nach dem KV 40 (?) Stunden und hat man als Teilzeitkraft 20 Stunden pro Woche, beträgt die Gefahrenzulage 40 Euro.

    LG

    #22869

    Danke Roland für die rasche Anwort

    #22870

    Hallo Carmen!

    Sehr gerne!

    LG

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