Hallo!
Kann mit vielleicht jemand weiterhelfen? Mich beschäftigt die Erschwerniszulage bei praktischen Ärzten im Burgenland.
Im Kollektivvertrag heißt es: Allen Angestellten, die in Ausübung ihrer Tätigkeit mit Blut…. in Berührung kommen, ist eine Gefahrenzulage von € 80,– zu gewähren.Die Zulagen werden zu den kollektivvertraglichen Gehaltssätzen für solche Zeiträume gewährt, für die tatsächlich eine Dienstleistung vollbracht wird. Für nicht Vollzeitbeschäftigte Angestellte werden die Zulagen im Verhältnis der tatsächlichen Arbeitszeit zur Normalarbeitszeit gekürzt.
Meine Frage lautet: Wird hier einfach nur nach Arbeitszeit aliquotiert, oder sehrwohl nach z.B Stunden oder Tagen?
Für eine Antwort bin ich dankbar.