km-Geld zw. 2 Betriebsstandorten in Wien

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  • #15739
    KEA

      Wir haben derzeit vorübergehend 2 Betriebsstandorte in Wien, die MitarbeiterInnen sind jedoch jeweils einem Standort eindeutig zugeordnet.
      Wenn nun jemand zu Meetings oä an den anderen Standort mit dem Privat-PKW fährt und km-Geld bezahlt wird, ist dieses auf jeden Fall steuerpflichtig ?

      da lt. Handels-KV
      1. eine DR nur vorliegt, wenn der DN den Dienstort gem. lit b verlässt und
      2. lt. lit b das Gemeindegebiet von Wien 1 – 23 als Dienstort gilt
      also gar keine DR vorliegt (Taggeld soll ohnehin nicht bezahlt werden, wobei wir dafür eine BV hätten)

      Sehe ich das richtig ? Bitte um Eure Hilfe, vielen Dank im voraus,
      Karin

      #22876

      Hallo Karin!

      Das siehst du (Gott sei Dank) falsch, denn Fahrtkosten sind unabhängig von der KV-Regelung ev. nicht steuerbar abzurechnen, soweit sie den „Entfernungssockel“ überschreiten.
      Steuerlich liegt ja hier eine Dienstreise vor (Verlassen des Arbeitsortes über Auftrag des AG)!

      Beispiel:
      Der/die DN fährt von der Wohnung zur „Hauptarbeitsstätte“ 10 km –> Entfernungssockel beträgt 20 km (2 x 10 km) –> steuerliche Abgeltung mit dem VAB bzw. ev. mit einer Pendlerpauschale.
      An einem Tag fährt sie auch (mit dem Privat-PKW) in die „2. Betriebsstätte“, insgesamt legt sie an diesem Tag beispielsweise 30 km zurück, dann können 10 km (EUR 4,20) an Fahrtkosten nicht steuerbar ausbezahlt werden.

      Alles klar?

      LG

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