Servus Kaktusblüte!
Es ist keine Schlechterstellung, wenn ein KV niedrigere Sätze vorsieht als das EStG (das EStG ist keine arbeitsrechtliche Grundlage).
Bezüglich der Erhöhung der Sätze wird wahrscheinlich mit 1.1.2009 eine Anpassung des KV’s an das EStG erfolgen (Vermutung!).
Und: Du kannst problemlos steuerfrei (eigentlich: nicht steuerbar) auf € 0,42 pro km aufstocken (allerdings mit der Einschränkung, dass für heuer faktisch 15.000 km mit 0,38 und 15.000 km mit 0,42 steuerfrei ausbezahlt werden können).
Alles klar?
LG