Hallo liebes Team,
mich beschäftigt wieder einmal das Thema Reisekosten – dieses Mal zum KV Hafner/Platten- und Fliesenleger 🙂
Ein Mitarbeiter bekam über die LV das Kilometergeld (amtlicher Satz) für die Strecke Betriebsstätte – Baustelle(n) – Betriebsstätte steuerfrei über die LV vergütet. Die Regelung über das KM-Geld findet sich im §7 Abs 6 des KVs.
Im Rahmen der GPLA möchte der Prüfer dieses Kilometergeld jetzt pflichtig rechnen, da 1. eine täglich Heimfahrt erfolgte und 2. es sich um einen neuen „Mittelpunkt der Tätigkeit an einem weiteren Einsatzort“ handelt, 3. die 5-Tage am selben Einsatzort (selten) überschritten werden und und und …
Ich steh‘ jetzt wirklich an, weil der Sachverhalt für mich eigentlich klar ist und ich die Steuerfreiheit aufgrund der kollektivvertraglichen Regelung sowie der Ausnahmeregelung für Fahrten zu einer Baustelle (oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeiten) belassen würde.
Übersehe ich möglicherweise einen wichtigen Punkt???
Liebe Grüße von einer ratlosen Kathrin