km Geld für Fahrräder und Fußgänger?

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  • #15963

    Gem. § 11 Abs 1 RGV gebührt Fußgängern bei Wegstrecken ab 2 km ein km Geld von 0,38 € (ab 1.1.2011).
    Auch Fahrradfahrer kommen in den Genuß von 0,38 € (gem. § 10 abs 5 RGV) ab 2 km.
    Gilt das nun auch für private Arbeitnehmer?
    Die SWK Meldung in „Die Steuererklärungen für 2010“ auf S 146 scheint mir falsch zu sein, die dezidiert ausführt, dass für Dienstreisen mit dem Fahrrad keine Kilometergelder ausbezahlt werden.
    mfg

    #23465

    Wird in swk korrigiert, habe Antwort bekommen.

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