Hallo Brigitte und Ulrike!
Bin selbst ein ‚freier DN‘ und hätte folgende Antwortvorschläge für euch:
1. Brigitte: Vollkommen richtig, dass ein Teil des km-Geldes (Kosten eines öffentl. Verkehrsmittels = ca. 10 Cent) beitragsfrei behandelt werden kann, der Rest ist pflichtig. Meiner Meinung nach gilt das für alle Fahrten zu den Arbeitsorten und wieder zurück zur Wohnung.
2. Ulrike: Das km-Geld für freie DN war nur sv-frei, nicht steuerfrei (müssen auch auf der § 109a-Mitteilung aufscheinen)!
Beim Finanzamt kannst du die km-Gelder und Diäten als Betriebsausgaben geltend machen.
Hoffe, dass ich euch helfen konnte und wünsche noch einen schönen Tag.
LG Roland