KM-Geld-Erhöhung nach Zielerreichung?

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  • #13958

    Außendienstmitarbeiter erhalten nach Vorlage des Fahrtenbuches ein monatlich maximiertes KM-Geld (zB € 0,30 je km und max. € 400 p.m.).
    Die Differenz wird im Wege der Veranlagung von den MA geltend gemacht.

    Der maximale Monatsbetrag soll sich nun je Zielerfüllungsgrad entsprechend erhöhen.
    Kann man diesen Mehrbetrag an KM-Geld, der an eine Zielerreichung gebunden ist, trotzdem laut § 26 steuerfrei auszahlen?

    Danke!
    LG Susanne

    #18841

    Liebe Susanne,

    also persönlich finde ich es eine lustige Idee, die Erhöhung des KM-Geld-Satzes an eine Zielerreichung zu knüpfen.
    Für jeden Abgabenprüfer wird das allerdings ein gefundenes Fressen sein. Die Anknüpfung an eine Zielerreichung ist klares Indiz für den Entgeltcharakter. Daher meiner Meinung nach keine Steuerfreiheit nach § 26 ESTG möglich.

    Abendlichen Gruß,
    Lena

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