KM-Geld Erhöhung – KV Handel

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  • #13227

    Der KV-Handel verweist nicht auf das amtliche KM-Geld, sondern hat abhängig von den gefahrenen KM Höchstgrenzen: bis 10.000 km 0,356, bis 20.000 km 0,273 und darüber 0,203.
    Wir zahlen die KM-Gelder auch in diesen Abstufungen aus. Zu 90% sind unsere KM-Geld-Fahrer schon über die 30.000 km.
    Muss die Erhöhung auch auf die Abstufungen gegeben werden, oder gilt die Erhöhung in diesem Fall erst am KV-Änderung ab 1.1.06?

    Besten Dank.
    Sylvia Müller

    #17131

    Die KM-Geld Sätze sind so lange gültig, als der KV gültig ist.
    Wenn ihr jetzt mehr bezahlt, dann schön für die Dienstnehmer. Anspruch nur in der Höhe des KV.
    Aber Vorsicht: Anspruchsprinzip (SV) und Zuflußprinzip (Steuer)!
    Bis 27.Oktober hatte der DN einen Anspruch auf max. € 0,36
    Wenn Du jetzt für eine „alte“ Dienstreise den neuen Satz verrechnest
    könnte, (lt. ARD) der Differenzbetrag von 2 Cent zwar steuerfrei, aber SV-pflichtig sein!
    Grüsse
    Martin

    #17132

    Nein, wir zahlen nicht mehr sondern nach KV.
    Wenn ich richtig verstehe, dann bleiben die Sätze bis Jahresende die alten. Erst wenn der KV erhöht gibt es kein Problem mit der SV.

    Danke
    Sylvia

    #17133

    Richtig!
    Der Dienstnehmer hat nur Anspruch auf die (alten) KM-Sätze lt. KV. bis der neue KV kommt.
    Schönes Wochende
    Martin

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