Kleinunternehmer

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  • #16115

    Hallo!

    Ein Mitarbeiter war heute da und hat mich folgendes gefragt:
    Er arbeitet 25 Stunden die Woche bei uns und möchte sich als Kleinunternehmer anmelden (nicht bei unserer Firma – andere Tätigkeit). Jetzt hat er mich folgendes gefragt: wenn er als Kleinunternehmer mehr als die GFB Grenze verdient, jedoch noch mit seinem kompletten Gehalt unter den 30.000,00 liegt, fällt dann irgendeine Abgabe an?

    Vielen Dank für eine Hilfe 🙂

    #23774
    JB1

    Hallo,

    mMn muss er eine Pflicht-Veranlagung machen und da wird er Steuern zahlen müssen (siehe Homepage des Finanzministeriums).

    LG Julia

    #23775

    Hallo,

    Wer als Arbeitnehmer mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig ist, kann andere Einkünfte bis zu 730 € pro Kalenderjahr steuerfrei dazuverdienen. Andere Einkünfte sind solche, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, zB

    °Einkünfte aus einer (pauschalierten) Land- und Forstwirtschaft,
    °aus einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit,
    °aus einem freien Dienstvertrag oder einem Werkvertrag,
    °aus Vermietung und Verpachtung.

    Wenn man neben nichtselbständigen Bezügen andere Einkünfte von mehr als 730 € dazuverdient und die Summe der Einkünfte 12.000 € beträgt, muss man von sich aus eine Steuererklärung abgeben (E 1). In diesem Fall ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen. Betragen diese anderen Einkünfte mehr als 730 € vermindert sich dieser steuerfreie Betrag um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730 € übersteigen. Bei „anderen“ Einkünften von 1.460 € und mehr wird kein Freibetrag abgezogen, diese Einkünfte sind dann in ihrer gesamten Höhe steuerpflichtig.

    http://www.bmf.gv.at/Steuern/FAQHufiggestellteFragen/FragenzumThemaLohnsteuer/SteuerpflichtSteuer_4247/_start.htm

    #23776

    Vielen Dank für die Antworten. Sie haben mir sehr gut weitergeholfen.

    lg

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