Kinderbetreuungsgeld – Härtefälle

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  • #13464

    1.)
    Hat jemand von euch Erfahrungswerte um wieviel Prozent die Zuverdienstgrenze von € 14.600,00 zur Zeit überschritten werden kann ? Laut Verordnung vom 21.11.2001 BGBl II 2001/405 um 10 %, habe aber auch schon gehört, dass auch 15 % Überschreiung möglich sind.

    2.)
    Wie streng werden diese Härtefälle seitens der GKK geprüft (habe zur Zeit einen Problemfall, bei dem die Überschreitung auf Grund nicht mitgeteilter V+V Einkünfte knappe 10 % beträgt).

    Danke im voraus!
    Vroni

    #17680

    Hallo Vroni,

    also einen konkreten Fall, wo es bezüglich der KBG-Zuverdienstgrenze um die Härtefallsbeurteilung ging, hatte ich noch nicht.
    Interessant ist aber vielleicht der Hinweis, dass die KBGG-Härtefälle-Verordnung, die ursprünglich eine 10%-Toleranzgrenze vorgesehen hat, durch Verordnung BGBl II 2004/91 abgeändert wurde. Durch diese Änderung (rückwirkend anzuwenden auf Geburten nach dem 31. 12. 2001) wurde die Toleranzgrenze auf 15 % angehoben.

    Liebe Grüße,
    Lisa

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