Kinderbetreuungseinrichtung – Verein – KV ?

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahre von stwolfi.
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  • #14297

    Hallo liebe PV- Profi´s !! ❗ ❗

    ich bräuchte dringend Hilfe, folgende Frage ist bei einem Klienten aufgetaucht :

    Ein Verein in der Steiermark betreibt einen (privaten) Kindergarten.

    Wie müssen die KindergartenpädagogInnen bei diesem Verein angestellt werden: nach AngG (D1)?

    Welcher Kollektivvertrag kommt zur Anwendung (zB Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen)? – Oder erfolgt eine Anstellung nach landes- oder gemeindegesetzlichen Regelungen (zB Vertragsbedienstete, öffentlich-rechtliche Bedienstete)?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Hierzu ist einfach keinerlei Literatur zu finden!!! 🙄

    Lg
    Bina 😀

    #19604

    Hallo Bina!

    Vorweg:
    Es gibt 2 Mindestlohntarife, nämlich den „Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen“ und den „Mindestlohntarif für Helfer/innen in Privatkindergärten, -krippen und -horten (Privatkindertagesheimen)“.

    Welcher bei dir zutrifft, lässt sich vielleicht aus den Statuten des Vereines herauslesen.
    Ansonsten findest du mit diesen Mindestlohntarifen sicherlich das Auslangen.

    Liebe Grüße
    Wolfi

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