Hallo liebe PV- Profi´s !! ❗ ❗
ich bräuchte dringend Hilfe, folgende Frage ist bei einem Klienten aufgetaucht :
Ein Verein in der Steiermark betreibt einen (privaten) Kindergarten.
Wie müssen die KindergartenpädagogInnen bei diesem Verein angestellt werden: nach AngG (D1)?
Welcher Kollektivvertrag kommt zur Anwendung (zB Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen)? – Oder erfolgt eine Anstellung nach landes- oder gemeindegesetzlichen Regelungen (zB Vertragsbedienstete, öffentlich-rechtliche Bedienstete)?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hierzu ist einfach keinerlei Literatur zu finden!!! 🙄
Lg
Bina 😀