Ich bitte um Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Dienstreise nach dem zweiten Tatbestand/KV Handel (Ausbildung eines Tiroler Außendienstmitarbeiters in der Wiener Zentrale über 6 Wochen). Bezahlung von Kilometergeld für alle betrieblichen Fahrten inkl. der Familienheimfahrten zum Wohnort an allen Wochenenden in der Zeit der Ausbildung.
Die Kilometergelder für die erste Anreisefahrt, die letzte Heimfahrt bei Beendigung der Ausbildung nach 6 Wochen und alle dienstlichen Fahrten dazwischen behandle ich nicht steuerbar, also SV und LSt frei.
Die Kilometergelder für Familienheimfahrten an den Wochenenden dazwischen sind Werbungskosten, daher lohnsteuerpflichtig als laufender Bezug. Bei der SV bin ich allerdings unschlüssig. Einerseits sind in § 49 Abs.3 Z1 ASVG Kilometergelder auch für Wochenend-Familienheimfahrten ohne weitere Einschränkung ausdrücklich als SV-frei genannt.
Andererseits kommt bei Ortner unter 22.3.1 folgender Zusatz zu §49 ASVG dazu: SV-frei nur, soweit sie nach §26 nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen. Danach wären die lohnsteuerpflichtigen Kilometergelder für Wochenend-Familienheimfahrten ja dann doch SV-pflichtig.
Sind lohnsteuerpflichtige Kilometergelder für Wochenend-Familienheimfahrten zum Wohnort im Rahmen von Dienstreisen nun SV-frei oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für klärende Stellungnahmen!