Hallo!
Ich bin keine Personalverrechnerin, bräuchte jedoch einen Experten-Rat. Ich pendle täglich 90 Kilometer zu meiner Arbeitsstätte. Bei meinem vorherigen Arbeitsplatz hab ich ganz normal jedes Monat meine Pendlerpauschale erhalten. Bei diesem Arbeitgeber habe ich allerdings vergessen meinen Antrag abzugeben und dachte mir dann, ist eh egal, ich kanns ja bei der Arbeitnehmerveranlagung mit rein nehmen. Jetzt ist es allerdings so, dass ich ungefähr zweimal im Monat zu unserem zweiten Firmenstandort fahre und dafür auch Kilometergeld verrechne. Hab ich dann überhaupt noch ein Anrecht auf Pendlerpauschale?
Und wenn ja – wie berechne ich das für die Arbeitnehmerveranlagung?
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen? Wäre echt sehr dankbar!!!