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7.8.2008 um 15:31 Uhr #14448
Hallo!
Brauche bitte eure Hilfe – die Kilometergelder haben mich verwirrt!
Folgender Sachverhalt:
EDV Branche – DN hat seinen Dienstort grundsätzlich zu Hause fährt aber mittlerweile jeden AT zu Kunden, überwiegend zu einem Kunden welcher 15 km von seinem Wohnort entfernt ist, wo er auch seinen eigenen Arbeitsplatz hat.
Jetzt meine Frage kann ich das Kilometergeld für die Fahrten zu dieser Firma steuerfrei ausbezahlen
– weil es im Kollektivvertrag geregelt ist, oder gilt das nur für die Diäten?Auszug aus dem Kollektivvertrag Ang. IT:
§ 8 Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigungen
(1) Begriff der Dienstreise bzw. Dienstfahrt:
a) Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Dienstnehmer zur Erledigung dienstlicher Aufträge entsendet wird, die mit einem Aufenthalt an einem oder mehreren Orten verbunden und mit seinem Dienstort (ständige Betriebsstätte) nicht identisch sind.
b) Eine Dienstfahrt liegt vor, wenn die Fahrt von der Betriebsstätte aus angetreten wird und wenn die Dienstverrichtung innerhalb der Stadt- bzw. Gemeindegrenze und im Umkreis der einfachen Fahrtstrecke von 12 Straßenkilometern liegt.
c) Als Dienstort im Sinne dieser Bestimmung gilt ein Tätigkeitsgebiet im Umkreis von 12 Straßenkilometern ab der Stadt- bzw. Gemeindegrenze, in der sich die Betriebsstätte befindet.
d) Die Dienstreise beginnt, wenn sie von der Betriebsstätte aus angetreten wird, mit dem Verlassen der Betriebsstätte. In allen anderen Fällen beginnt die Dienstreise mit dem reisenotwendigen Verlassen der Wohnung. Die Dienstreise endet mit der Rückkehr zur Betriebsstätte bzw. mit der reisenotwendigen Rückkehr zur Wohnung.
e) Auf die in § 3 (1) Z 16 b EStG aufgezählten Tätigkeiten sind die Bestimmungen des § 8 (1) a) bis d) anzuwenden.(2) Reisekostenentschädigung:
a) Ist bei einer Dienstreise/Dienstfahrt ein Verkehrsmittel zu benützen, so hat der Dienstgeber das Verkehrsmittel zu bestimmen und die Kosten hiefür zu ersetzen.b) Für die Verwendung des Privat-KFZ des Dienstnehmers ist eine ausdrückliche Zustimmung des Dienstgebers erforderlich. Zur Abdeckung des durch die Haltung und Benützung des KFZ entstehenden Aufwandes wird ein Kilometergeld gewährt. Dieses Kilometergeld entspricht dem Kilometergeld gemäß § 26 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fas-sung vom 9.7.2007. Über die gefahrenen Kilometer ist ein Fahrtenbuch zu führen, das bei der Abrechnung des Kilometergeldes vorzulegen ist. (siehe Anhang I und II).
Vielen Dank! Eva
24.8.2008 um 10:32 Uhr #19963Hallo Eva,
wenn laut seinem Dienstvertrag sein Arbeitsplatz zu Hause ist und er von dort aus Kunden aufsucht ist das Kilometergeld steuerfrei, wenn er jedoch, wie laut Deiner Frage ersichtlich, einen fixen Arbeitsplatz eingerichtet hat, handelt es sich nicht mehr um ein vorübergehendes Verlassen der Arbeitsstätte und es stünde ihm die steuerfreie Auszahlung nur bis zum Ende des Monats, in dem diese Fahrten das erstemal überwiegen zu. (> als 10 Tage im Kalendermonat).
Ab dem Folgemonat wären das Kilometergeld steuerpflichtig.LG,
tobias25.8.2008 um 11:43 Uhr #19964Lieber Tobias!
Vielen Dank für deine Hilfe!!!
LG Eva
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