Kfz Sachbezug teilweise SV-frei?

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  • #14188

    Ich habe zur zeit eine GPLA und folgendes Problem:

    Ich habe beim ermittelten Sachbezug für ein KFZ das billigste öffentliche Verkehrsmittel (Wohnung-Arbeiststätte) in Abzug gebracht.

    Bsp: Aw 20.000,– x 1,5% = Sb 300,–; abzüglich Kosten für öffentl. Verkehrsmittel 30,–/Monat = Bemessung Sachbezug SV in Höhe von € 270,–.

    Der Prüfer will dies nicht akzeptieren 👿 . Ich habe aber mal irgendwo gelesen, dass man das so machen kann.

    Wer kann mir weiterhelfen?

    Lg, Thomas

    #19367
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Thomas!

    Zu Deinem Problem habe ich Dir ein paar Info auszugsweise zusammenkopiert:

    Quelle: PV Info Heft 5

    Wird einem Dienstnehmer ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, sind die fiktiven Kosten eines Massenbeförderungsmittels beitragsfrei zu belassen.

    Denn die Überlassung des Fahrzeugs stellt einen Sachbezug dar, der Kosten eines Massenbeförderungsmittels gar nicht erst entstehen lässt, weshalb der Wert dieses Sachbezugs dem Ersatz tatsächlich erwachsener Kosten der Fortbewegung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entspricht.

    Beispiel

    Anschaffungskosten des Firmen-KFZ: € 33.000,–.
    Das Firmen-KFZ wird für sämtliche Privatfahrten (inkl Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) kostenlos genutzt.
    Die fiktiven Kosten des Massenbeförderungsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung: € 30,– / Monat.
    Lösung:

    Ermittlung des beitragspflichtigen Teils des Sachbezugswerts bei Privatnutzung des firmeneigenen Kraftfahrzeugs:

    Nach den steuerlichen Bestimmungen ermittelter Sachbezugswert:
    Anschaffungskosten
    € 33.000,– × 1,5% = € 495,– = lohnsteuerpflichtiger Teil (DB-, DZ- und KommStpflichtig)

    abzüglich der fiktiven Kosten 1) für die Benützung des Massenbeförderungsmittels der Strecke Wohnung–Arbeitsstätte–Wohnung: – € 30,– = beitragsfreier Teil 2)



    = € 465,– = beitragspflichtiger Teil

    #19368

    Herzlichen Dank!

    Prüfer war einverstanden! 😀

    Lg Thomas

    #19369

    ist der Teil den ich vom SB PKW abziehen darf auch KommSt frei?

    #19370
    Martin
    Teilnehmer

    Lst, DB, DZ und Kommst ist alles pflichtig. Die Beitragsfreiheit bezieht sich nur auf die SV.

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