Hallo Thomas!
Zu Deinem Problem habe ich Dir ein paar Info auszugsweise zusammenkopiert:
Quelle: PV Info Heft 5
Wird einem Dienstnehmer ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, sind die fiktiven Kosten eines Massenbeförderungsmittels beitragsfrei zu belassen.
Denn die Überlassung des Fahrzeugs stellt einen Sachbezug dar, der Kosten eines Massenbeförderungsmittels gar nicht erst entstehen lässt, weshalb der Wert dieses Sachbezugs dem Ersatz tatsächlich erwachsener Kosten der Fortbewegung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entspricht.
Beispiel
Anschaffungskosten des Firmen-KFZ: € 33.000,–.
Das Firmen-KFZ wird für sämtliche Privatfahrten (inkl Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) kostenlos genutzt.
Die fiktiven Kosten des Massenbeförderungsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung: € 30,– / Monat.
Lösung:
Ermittlung des beitragspflichtigen Teils des Sachbezugswerts bei Privatnutzung des firmeneigenen Kraftfahrzeugs:
Nach den steuerlichen Bestimmungen ermittelter Sachbezugswert:
Anschaffungskosten
€ 33.000,– × 1,5% = € 495,– = lohnsteuerpflichtiger Teil (DB-, DZ- und KommStpflichtig)
abzüglich der fiktiven Kosten 1) für die Benützung des Massenbeförderungsmittels der Strecke Wohnung–Arbeitsstätte–Wohnung: – € 30,– = beitragsfreier Teil 2)
= € 465,– = beitragspflichtiger Teil