KFZ-Sachbezug – Sonderausstattungen

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  • #15680

    Hallo,

    Bin beim Festlegen eines Sachbezuges. Unser neuer Mitarbeiter wird sehr viel im Außendienst unterwegs sein und das Firmenfahrzeug wird deshalb auch mit einem Navigationssystem ausgestattet sein.
    Meine Frage: Stellt dieses Navigationssystem ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar und kann es daher bei der Ermittlung des Sachbezugswertes unberücksichtigt bleiben ??

    Danke für die Hilfe.
    Latinelli

    #22761

    Hallo latinelli!

    Navi fix eingebaut oder ein mobiles Gerät?

    LG

    #22762

    Das Navi ist fix eingebaut.

    LG

    #22763

    Hallo!

    Dann ist es kein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut und gehört in die Anchaffungskosten.

    LG

    #22764

    Hallo Roland,
    wenn für dieses Fahrzeug ein eigenes mobiles Navi (GwG) angeschafft wird und dieses immer im Auto mitgeführt wird bzw. dem Auto zuordenbar ist (auch in der Buchhaltung) – wie sieht das in diesem Fall aus?

    Ich rechne auch hier einen Selbstbehalt bzw. erhöhe ich die Anschaffungskosten für die Berechnung des Sachbezugwertes.

    lg
    Christine

    #22765

    Hallo Christine!

    Siehe dazu RZ 181 LSt-RL:
    Kosten für die Sonderausstattungen wie ABS, Autoradio, Klimaanlage und Ähnliches zählen
    zu den Anschaffungskosten eines Fahrzeuges und sind daher für Zwecke der
    Sachbezugsermittlung zu berücksichtigen. Gegenstände, die eigenständige Wirtschaftsgüter
    darstellen (zB Autotelefon einschließlich Freisprechanlage), sind unberücksichtigt zu lassen.
    Unberücksichtigt bleibt auch der Wert der Autobahnvignette.

    Für mich wäre ein mobiles Navi ein eigenständiges Wirtschaftsgut!

    Siehe dazu auch (für die buchhalterische Seite) die RZ 4773 und 4774 aus den ESt-RL:

    4773
    Die Anschaffungskosten umfassen auch alle Kosten für Sonderausstattungen (zB
    Klimaanlage, Alufelgen, Sonderlackierung, Antiblockiersystem, Airbag, Allradantrieb,
    Hochgeschwindigkeitsreifen, ein serienmäßig eingebautes Autoradio, ein serienmäßig
    eingebautes Navigationssystem usw.). Derartige Zusatzkosten erhöhen daher nicht die
    Obergrenze der Anschaffungskosten. Maßgeblich sind die tatsächlichen Kosten, daher sind
    handelsübliche Preisnachlässe vom Listenpreis zu berücksichtigen.
    4774
    Sondereinrichtungen, die selbstständig bewertbar sind, gehören nicht zu den
    Anschaffungskosten des PKW und fallen nicht unter die Angemessenheitsgrenze. Die
    Anschaffungskosten umfassen daher nicht die Kosten eines Autotelefons, ebenso wenig wie
    ein Taxameter, eine Funkeinrichtung, ein nachträglich eingebautes Navigationssystem oder
    ein Computer-Fahrtenbuch, die unabhängig abzuschreiben sind. Der nachträgliche Einbau
    eines Radios in das vom Unternehmer benutzte und zum Betriebsvermögen gehörende KFZ
    ist regelmäßig der privaten Sphäre zuzuordnen (siehe Rz 4713).

    LG

    #22766

    Hallo Roland,
    danke für die weiterführenden Infos, die mir in dieser Art so nicht bekannt waren.
    Werde dies natürlich ab sofort berücksichtigen.

    lg
    Christine

    #22767

    Liebe Christine!

    Freut mich sehr, dass ich dir ein wenig helfen konnte.

    LG

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