Kfz-Sachbezug Kostenbeteiligung

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  • #13226

    Ich habe folgende Frage bei der Berechnung des Kfz-Sachbezuges:
    Der Listenpreis des Dienstwagens beträgt Euro 105.000,00 (105000 x 1,5% = 1.575,00) es ist also ein Sachbezugswert von 600,00 anzusetzen. Die Leasingrate beträgt 2095,00 der DN beteiligt sich mit 795,00.
    Ist in diesem Fall kein Sachbezugswert anzusetzen da die Kostenbeteiligung mit 795,00 höher als der Sachbezugswert von 600,00 ist?

    Vilen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

    #17130

    Liebe(r) Rille,
    werden vom Arbeitnehmer monatlich (laufende) Kostenbeiträge gezahlt, so kürzen diese die Sachbezugswert-Obergrenze von € 600,-. Ein abgabepflichtiger Sachbezug ist demnach nur anzusetzen, was nach Abzug des laufenden Kostenbeitrags von den € 600,- übrig bleibt (siehe dazu die Erläuterungen des Finanzministeriums im Lohnsteuer-Protokoll 2000).

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