Liebe Uschi!
Wie würdest Du es sehen wenn Du nur den KV-Lohn erhältst, und weiters von Deinem Dienstgeber ein Auto, Wohnung, Essen, Theatergutscheine etc. erhältst.
Klarer Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
Es würde sich die SV und Steuerlast nur zum Dienstgeber hin verschieben.
Vielleicht hat der Dienstgeber viel „Schwarzgeld“ und läßt nun das Auto als Lohnbestandteil dem Dienstnehmer zukommen???
Sollte das überlassen wirklich nichts mit dem Dienstverhältnis zu tun haben, könnte Schenkungssteuer anfallen. (Z.B. Sekretärin ist die Geliebte des Chefs) Die Bemessungsgrundlage hierfür würde ich mit dem LSt-Sachbezug ansetzen.
Ist es eine alte Kutsche, und der Dienstnehmer zahlt sich die Betriebskosten selbst, könnte man es u.U. als persönliche Gefälligkeit zwischen zwei Menschen, die halt zufällig auch geschäftlich zu tun haben sehen. 😆
Da würde Dir auch kaum ein Prüfer draufkommen.
Schönen Abend.
Martin