keine Krankenstandsmeldung – Krankengeld

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  • #16891

    Liebes Forum!
    Ein Dienstgeber kann, muss aber keine Krankenstandsbestätigung verlangen. Wenn er es nicht tut, meldet sich der Dienstnehmer natürlich oft gar nicht krank.
    Soweit ich weiss, können Krankenstände bis zu drei Tagen von der GKK „nachgetragen“ werden, sie ist dazu aber nicht verpflichtet.

    Was ist, wenn die GKK die kurzen Krankenstände nicht nachträgt, oder es sich um einen längeren Krankenstand handelt, für den sich ein Dienstnehmer nicht krankgemeldet hat? Was passiert dann?
    Gibt der Dienstgeber alle „seine“ Krankenstände in der Arbeits- und Entgeltbestätigung an, die GKK berechnet den Beginn des Krankengeldes aber nur aufgrund der bei der GKK gemeldeten Krankenstände? Kann es sein, dass der Dienstgeber nur mehr halbes Krankenentgelt zahlt, die GKK aber erst viel später mit dem halben Krankengeld einspringt?
    Hat jemand damit Erfahrung?
    Danke!!

    #25092
    Martin
    Teilnehmer

    Bei mir hat die GKK die 1-2 Tage Krankenstände akzeptiert. Hier ein Mail an die Sachbearbeiterin.

    #25093

    Danke, Martin, für deine Rückmeldung!
    Ich habe zwischenzeitlich bei der GKK angerufen und die erste Antwort war „die sollten Sie bei den Vorerkrankungen in der A+E weglassen“. Erst auf mein Nachhaken, dass früher die kurzen Krankenstände nachgetragen wurden, hat die Auskunftsperson gemeint „ja, die Möglichkeit haben wir schon“. Klang nicht sehr vertrauenserweckend.
    Aber ich hoffe, sie handhaben die kurzen Krankenstände genauso wie bei dir…

    Aber was meinst du mit „hier ein mail an die Sachbearbeiterin“? Hast du einen Anhang mitgeschickt? Sorry ich bin neu und kenne mich noch nicht gut aus…
    Herzlichen Gruß und Danke!
    „Wienerin“

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