Liebes Forum!
Ein Dienstgeber kann, muss aber keine Krankenstandsbestätigung verlangen. Wenn er es nicht tut, meldet sich der Dienstnehmer natürlich oft gar nicht krank.
Soweit ich weiss, können Krankenstände bis zu drei Tagen von der GKK „nachgetragen“ werden, sie ist dazu aber nicht verpflichtet.
Was ist, wenn die GKK die kurzen Krankenstände nicht nachträgt, oder es sich um einen längeren Krankenstand handelt, für den sich ein Dienstnehmer nicht krankgemeldet hat? Was passiert dann?
Gibt der Dienstgeber alle „seine“ Krankenstände in der Arbeits- und Entgeltbestätigung an, die GKK berechnet den Beginn des Krankengeldes aber nur aufgrund der bei der GKK gemeldeten Krankenstände? Kann es sein, dass der Dienstgeber nur mehr halbes Krankenentgelt zahlt, die GKK aber erst viel später mit dem halben Krankengeld einspringt?
Hat jemand damit Erfahrung?
Danke!!