KEIN RECHTSANSPRUCH AUF TEILZEIT

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  • #16777

    Hallo,

    kann mir jemand Auskunft geben was passiert wenn eine Dienstnehmerin nicht zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren will, kein Rechtsanspruch auf Teilzeit besteht und der DG dieser auch nicht zustimmt.
    (außer dass die Dienstnehmerin auf Einwilligung klagt)?

    Vielen Dank!
    Maggie

    #24919
    Martin
    Teilnehmer

    M.E. ist dies eine Arbeitsverweigerung, die in Entlassung enden kann.
    Achte, ob nicht ein versteckter Teilzeitanspruch besteht, oder anderes (Sozialwidrigkeit, Motiv…) eingewendet werden kann.

    #24920

    Vielen Dank,

    mit der Antwort kann ich etwas anfangen.

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