Kein Entgeltanspruch wie schauts mit UZ WR aus?

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre von JB1.
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  • #16147

    Hallo!

    Eine Frage: Wir haben den Bäcker KV und ein Arbeiter hat keinen Anspruch mehr auf Krankenentgelt. Auf Grund dieser Tatsache haben wir nun auch UZ WR gekürzt. d.h. in Zeiten von halben Entgelt halbe Sonderzahlung und in Zeiten ohne Entgelt keine Sonderzahlung.
    Nun haben wir aber von der AK ein Schreiben bekommen das wir UZ WR nachzahlen müssen, auch für entgeltfreie Zeiten. Im KV steht weder das man kürzen kann noch das man auszahlen muß, welche Regelung sollen wir anwenden.

    Kann da jemand helfen. Danke.

    #23862
    JB1

    hallo,

    besteht kein laufender Entgelttanspruch, besteht für diese Zeiten auc kein Anspruch auf Sonderzahlungen, sofern nicht ein KV oder eine andere Norm Gegenteiliges anordnet (zB Handels-KV, dieser lässt die Kürzung der Sonderzahlungen nicht zu). Hat der AN nur mehr Anspruch auf einen Teil seines Entgelts, steht die Sonderzahlung nur mehr im verminderten Ausmaß zu.

    Ich habe den Bäcker-KV jetzt nur überflogen und dabei keine Bestimmung gefunden, die verbieten würde, dass ihr die Sonderzahlungen kürzt, daher war die Vorgehensweise korrekt.

    LG Julia

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