KDG während Krankenstand, Erstellung L16

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  • #14022

    Hallo!

    Jemand ist mv-pflichtig und wird im Krankenstand gekündigt.

    folgender Beispiel-DN:
    arbeitsrechtliches Ende: 15.1.2007
    Krankenstand dauert bis 2.2.2007, bis dahin bekommt der DN auch Bezüge ausbezahlt.
    es gibt keine Urlaubsersatzleistung

    L16 Finanz:
    1.1. – 2.2.

    BGN
    von 1 bis 2

    MV
    1 bis 1

    Bei Finanz und SV-Teil bin ich mir sicher, nur die MV Zeiten sind ein wenig komisch.
    MV-Zeiten sollen bis zum arbeitsrechtlichen Ende gehen.
    Obwohl sämtliche Bezüge bis 2.2. mv-pflichtig sind.

    Seht ihr das auch so?

    Schöne Grüße,

    Johann

    #18995

    Hallo Johann!

    Die von dir beschriebene Vorgangsweise ist korrekt.

    Ende MV-Beitrag ist der 15.01.2007 (= Ende des DV), daher Beitragszeitraum nur Jänner 2007, obwohl ja bis 2.2. MV-Pflicht besteht.

    Siehe dazu BMVG-Frage- und Antwortprotokoll Frage 77.

    Schöne Grüße und Frohe Ostern

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