Kastenwagen

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre von Martin.
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  • #13705

    Gilt für einen Kastenwagen die übliche SB-Berechnung für Privatfahrten eines DN oder gibt es hier Besonderheiten?

    Gruß Sylvia

    #18295
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Sylvia!

    LSt RL RZ 175:

    Ein Sachbezugswert ist nicht anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die auf Grund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen (zB ÖAMTC- oder ARBÖ-Fahrzeuge, Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank), oder wenn Berufschauffeure das Fahrzeug (PKW, Kombi), das privat nicht verwendet werden darf, nach der Dienstverrichtung mit nach Hause nehmen. Siehe auch Rz 744 und 745.

    Sollte es ein „leerer“ LKW sein, vergiß nicht dem Sachbezug 20 % Ust zu verrechnen. (nur bei Vorsteuer – Fiskal LKW)

    #18296

    Lieber Martin!

    Vielen Dank für deine (wie immer) prompte Antwort!

    #18297
    Martin
    Teilnehmer

    Habe folgende Info von einer Kollegin:
    Bei einer GPLA wollte der Prüfer das Fahrzeug sehen. Der Klient hat ihr ein Foto des Fahrzeug gemailt, auf welchem die Einbauten ersichtlich waren.
    Somit war der Prüfer zufrieden.

    Deshalb: Sollten die Einbauten nicht immer eingebaut sein, weil z.B. manchmal größere Dinge transportiert werden, ist es ratsam so ein Beweisfoto „auf Vorrat“ zu haben und im Firmen- od. Personalakt aufzubewahren. Besonders wenn das Fahrzeug verkauft wird.

    Der Fall bezieht sich auf ein Kfz in bei einem Tischlerunternehmen. Im Laderaum waren Schränke für Werkzeug und Material mit „Flügelschrauben“ für schnellen Ein- und Ausbau eingebaut.

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