Liebe Sylvia!
LSt RL RZ 175:
Ein Sachbezugswert ist nicht anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die auf Grund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen (zB ÖAMTC- oder ARBÖ-Fahrzeuge, Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank), oder wenn Berufschauffeure das Fahrzeug (PKW, Kombi), das privat nicht verwendet werden darf, nach der Dienstverrichtung mit nach Hause nehmen. Siehe auch Rz 744 und 745.
Sollte es ein „leerer“ LKW sein, vergiß nicht dem Sachbezug 20 % Ust zu verrechnen. (nur bei Vorsteuer – Fiskal LKW)