Karenzvereinbarung, Tätigkeit neben der Karenz

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  • #16556

    Liebes Forum,

    ich habe eine DN die – wie sie sagt – versehentlich 3 Jahre Karenz beantragt hat. Jetzt, nach nicht ganz 2 Jahren, ist sie draufgekommen, dass sie ja den Kündigungs- und Entlassungsschutz verliert und würde nun gerne sofort wieder zurückkommen. Der DG hat jetzt aber keine Arbeit für sie, muss er sie sofort zurücknehmen? Ich würde meinen, dies ist Vereinbarungssache oder kann die MA den Wiedereintritt einklagen?

    Weiters würde mich interessieren, ob die DN bei einem anderen DG geringfüg während der Karenz arbeiten darf und ob sie hier eine Einwilligungserklärung vom DG benötigt bzw. ob sie dies melden muss und ob dies für den DG irgendwie verfänglich sein kann?

    Ich danke für Eure Hilfe!

    Birgit

    #24607

    Hallo Birgit,

    kein Anspruch der AN auf „verfrühten“ Wiedereintritt.

    Zu Frage 2: Sie darf auch ohne Einwilligung des „karenzierten“ Dienstgebers bei einem anderen DG geringfügig arbeiten (aber nicht vollversichert). Problem wäre nur bei Konkurrenzierung vorhanden!

    LG

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