Karenz/Teilzeit

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  • #14066

    Hallo, kann mir jemand folgende Fragen beanworten:

    Elternteilzeit? männliche Dienstnehmer möchte die Karenzteilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen.

    Frage: welche Rechtsansprüche gibt es? Voraussetzung? Dauer?

    Vielen Dank im voraus

    #19098
    Martin
    Teilnehmer

      Hallo Apellator!

      Das ist ein umfangreiches Thema. Ich möchte deshalb einige wichtige Fragmente hervorheben:

      Anspruchsvoraussetzungen:
      Dienstnehmer mind. 3 Jahre im Betrieb mit mind. 20 Dienstnehmern.
      Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag des Kindes,
      Teilzeitbeschäftigung für mind. 3 Monate,
      ist schriftlich bis 8 Wochen nach Geburt des Kindes bekannt zu geben,

      Grundlage hierfür ist das Väterkarenzgesetz.
      Wenn Du spezielle Detailfragen hast, kann ich gerne darauf eingehen, – das Gesamtthema mit allen Wenn´s und Abers ist für eine pauschale Antwort zu viel.

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