Karenzteilung

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    personalverrechner
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    Bei einer Karenzteilung ist der Vater 2 Monate in Karenz, wobei die Mutter 1 Monat überschneidend Karenz in Anspruch nehmen kann und 1 Monat arbeiten muss bzw. den Resturlaub verbrauchen kann.
    Wie kann man vorgehen, wenn die Mutter keinen Resturlaub hat und auch nicht arbeiten gehen möchte?
    Angeblich kann man Unbezahlten Urlaub nehmen. Aber wie wird das abgerechnet? Welche Bemessungsgrundlage wird da genommen? Da muss die Mitarbeiterin DG- und DN-Anteile bezahlen. Das ist ja auch nicht gerade wenig. Ist das Vereinbarungssache oder haben die Mitarbeiter einen Rechtsanspruch?

    Kann ich als DG sagen, dass sie das nicht so machen darf, weil ja nur 1 Monat überschneidend sein darf? Was ist, wenn die Dienstnehmerin ohne mein Wissen die Karenzteilung in Anspruch nimmt und ihr Freund/Mann dann in Karenz ist? Wieviel Prüfungspflicht habe ich als DG?
    Wenn beide Elternteile zu Hause sind, ist nur der Vater über das Kinderbetreuungsgeld versichert. Muss sich das 2. Monat die Mutter beim Vater mitversichern?
    Muss eine bereits unterschriebene Karenzvereinbarung geändert werden, wenn eine Mitarbeiterin im Nachhinein draufkommt, dass ihr Mann jetzt auch 2 Monate in Karenz gehen will.
    Eine weitere Mitarbeiterin hätte noch genügend Resturlaub, um dieses 1 Monat zu überbrücken. Sie möchte aber diesen Resturlaub nicht verbrauchen, aber trotzdem zu Hause bleiben. Geht sowas überhaupt?
    Die Karenz verkürzt sich ja um 1 Monat, wenn man mit dem Partner überschneidend Karenz in Anspruch nimmt. Wenn man ohnehin ja auch ein 3. Karenzjahr in Anspruch nehmen kann (BAGS-KV), ist das ja nicht von großer Bedeutung oder? Wenn man die Teilung der Karenz gar nicht weiß, kann man die Karenz ja auch nicht um 1 Monat kürzen!?

    Kann man von einem Mitarbeiter eine Bestätigung anfordern, dass seine Frau arbeiten geht, wenn er Karenz in Anspruch nimmt? Wenn er diese Bestätigung nicht bringen kann, kann ich dann sagen, dass er nicht in Karenz gehen kann?

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