Karenz und neuerliche Schwangerschaft

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahre von Roland.
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  • #14741

    ich habe einen dienstnehmerin die sich im mutterschaftskarenz befindet und nun neuerlich schwanger ist. ihre wochenhilfe beginnt einen tag vor ende der karenz. muss sie diesen einen tag wieder angemeldet werden? sie möchte aber den tag nicht arbeiten kommen. kann sie auch für einen tag in den vorzeitigen mutterschutz geschickt werden und wie sieht es mit den Mitarbeitervorsorgebeiträgen aus? Muss ich sie für die zeit der wochenhilfe wieder zur GKK anmelden und MV-Beiträge abführen?
    Hatte noch nie so einen fall. Vielleicht kann mir wer dabei helfen.
    Auch hatte ich eine Dienstnehmerin die im Karenz ihren Austritt bekannt gab. Ich glaube, dass ich etwas falsch gemacht habe. Ich habe ihr die UEL abgerechnet und abgemeldet. Hätte ich sie auch anmelden müssen?
    Vielen dank, maria.

    #20602

    Hallo Maria!

    Du schreibst, dass der Mutterschutz einen Tag vor Ende der Karenz beginnt.
    Somit kein Problem, oder???

    Bei der 2. DN hättest du tatsächlich eine Anmeldung mit gleichzeitiger Abmeldung (am selben Tag) machen müssen. Ende Entgeltanspruch gem. der Ersatzleistung ein paar Tage später.

    LG

    #20604

    hallo roland, danke für deine stellungnahme. ich habe mich natürlich geirrt. die karenz endet und ein tag liegt dazwischen bevor die wochenhilfe beginnt.
    beim zweiten fall hätte ich noch eine frage an dich: soll ich bei der gkk anrufen? ich habe auch schon gehört, dass wenn so ein fehler passiert die gkk dies selbst korrigiert. bis jetzt hat mich noch niemand von der gkk kontaktiert.
    liebe grüße, maria.

    #20603

    Hallo Maria!

    Diesen einen Tag könntest du mit einem Urlaubstag überbrücken.

    Bezüglich der Anmeldung vielleicht wirklich kurz die GKK anrufen; kann mir aber auch vorstellen, dass die GKK das tatsächlich bereits korrigiert hat.

    Dieser Fall wäre besonders interessant für die Frage, wie hoch das Wochengeld für die DN dann ist.
    Volles Wochengeld auf Grund der Beschäftigung oder ein um 80% erhöhtes Kinderbetreuungsgeld?

    Wenn du das eventuell recherchieren und ins Forum stellen könntest, wäre ich dir sehr dankbar!

    Liebe Grüße

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