Hallo alle zusammen,
ich hätte gerne noch eine 2. oder 3. Meinung da ich mir im vorliegenden Fall unsicher bin, die Dienstnehmerin war zuvor vollzeitbeschäftigt, nach der Geburt des 1. Kindes geringfügig und ist nun wieder schwanger:
* DV1 Eintritt 1999 seit Jänner 2006 in Karenz Abf. alt
* geringfügiges DV2 seit Juli 2006 neben Karenz Abf. neu
* Beginn neuerlicher Mutterschutz 2. Kind mit November 2007
Meine Vorgehensweise wäre so:
DV 1: Meldung Mutterschutz, Erhöhung Urlaubsanspruch um die Zeit des Mutterschutzes, Vereinbarung einer neuerlichen Karenz für das 2. Kind
DV 2: Erhöhung des Urlaubsanspruchs für die Zeit des Mutterschutzes, einvern. Lösung und Urlaubsauszahlung nach Ende Mutterschutz
ggf neues geringfügiges Dienstverhältnis während der 2. Karenz, steht noch nicht fest.
Würdet ihr das auch so machen?
Danke und lg sabine
ps.: Abf neu Beiträge usw. ist mir klar, mir geht es eigentlich nur um die arbeitsrechtlichen Ansprüche, ob der Urlaub bei beiden Dienstverhältnisses weiterläuft und ob das geringfügige einfach beendet werden darf oder auch karenziert werden muss (was irgendwie paradox wäre).