Karenz – gerinfügiges Dienstverhältnis – 2.Kind

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  • #14274

    Hallo alle zusammen,

    ich hätte gerne noch eine 2. oder 3. Meinung da ich mir im vorliegenden Fall unsicher bin, die Dienstnehmerin war zuvor vollzeitbeschäftigt, nach der Geburt des 1. Kindes geringfügig und ist nun wieder schwanger:

    * DV1 Eintritt 1999 seit Jänner 2006 in Karenz Abf. alt

    * geringfügiges DV2 seit Juli 2006 neben Karenz Abf. neu

    * Beginn neuerlicher Mutterschutz 2. Kind mit November 2007

    Meine Vorgehensweise wäre so:

    DV 1: Meldung Mutterschutz, Erhöhung Urlaubsanspruch um die Zeit des Mutterschutzes, Vereinbarung einer neuerlichen Karenz für das 2. Kind

    DV 2: Erhöhung des Urlaubsanspruchs für die Zeit des Mutterschutzes, einvern. Lösung und Urlaubsauszahlung nach Ende Mutterschutz

    ggf neues geringfügiges Dienstverhältnis während der 2. Karenz, steht noch nicht fest.

    Würdet ihr das auch so machen?

    Danke und lg sabine

    ps.: Abf neu Beiträge usw. ist mir klar, mir geht es eigentlich nur um die arbeitsrechtlichen Ansprüche, ob der Urlaub bei beiden Dienstverhältnisses weiterläuft und ob das geringfügige einfach beendet werden darf oder auch karenziert werden muss (was irgendwie paradox wäre).

    #19565

    Thema hat in der zwischenzeit erledigt. 🙁

    #19566

    Hallo Sabine
    könnest du uns auch deine Lösung ins Forum stellen, wäre auch für das Forum sehr wertvoll .
    Danke Andrea

    #19567

    Hallo Andrea, seh grad selbst das ich meine Antwort mit ist erledigt blöd geschrieben habe.

    Meine Lösung war die, dass ich den Fall genauso wie in der Frage bearbeitet habe.

    d.h. das geringfügige Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst, der daraus resultierende Urlaubsanspruch ausbezahlt.

    Das karenzierte Dienstverhältnis wird für die Zeit des Mutterschutzes für Ansprüche aus Urlaub, EFZG usw. weitergerechnet. Nach dem Mutterschutz wird eine neuerliche Karenzvereinbarung abgeschlossen.

    lg sabine

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