Sehr geehrte Forumsteilnehmer!
Ich habe im Bereich Schutzfrist/Karenz betreffend der Abrechnung einer Urlaubsersatzleistung keinerlei Erfahrung und bitte um Eure Hilfe!
Angestellte
Eintritt 18.07.2005
Individuelles Beschäftigungsverbot 07.04.2008 bis 24.07.2008
Absolutes Beschäftigungsverbot 25.07.2008 bis 11.12.2008
Geburtstermin 18.09.2008
Abmeldung Ende Entgelt mit 06.04.2008 bereits erfolgt
Unsere Mitarbeiterin will bei Ihrem Kind zu Hause bleiben und wird uns dies noch schriftlich bestätigen. Für mich stellen sich nun folgende Fragen:
1. Wie muss ich vorgehen wenn ich den offenen Urlaub auszahlen möchte?
Anmeldung mit 12.12.2008 sowie Abrechnung der Ulaubsersatzleistung. Ende Entgelt ist Ende der Pflichtversicherung. Wann ist das Arbeitsrechtliche Ende?
2. Ist es für unsere Mitarbeiterin besser den Urlaub im Anschluss an die Schutzfrist zu konsumieren oder sich diesen auszahlen zu lassen?
Ich bedanke mich für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
Tina