Karenz – Abrechnung Urlaubsersatzleistung

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Karenz – Abrechnung Urlaubsersatzleistung

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #14783

    Sehr geehrte Forumsteilnehmer!

    Ich habe im Bereich Schutzfrist/Karenz betreffend der Abrechnung einer Urlaubsersatzleistung keinerlei Erfahrung und bitte um Eure Hilfe!

    Angestellte
    Eintritt 18.07.2005
    Individuelles Beschäftigungsverbot 07.04.2008 bis 24.07.2008
    Absolutes Beschäftigungsverbot 25.07.2008 bis 11.12.2008
    Geburtstermin 18.09.2008
    Abmeldung Ende Entgelt mit 06.04.2008 bereits erfolgt

    Unsere Mitarbeiterin will bei Ihrem Kind zu Hause bleiben und wird uns dies noch schriftlich bestätigen. Für mich stellen sich nun folgende Fragen:
    1. Wie muss ich vorgehen wenn ich den offenen Urlaub auszahlen möchte?
    Anmeldung mit 12.12.2008 sowie Abrechnung der Ulaubsersatzleistung. Ende Entgelt ist Ende der Pflichtversicherung. Wann ist das Arbeitsrechtliche Ende?
    2. Ist es für unsere Mitarbeiterin besser den Urlaub im Anschluss an die Schutzfrist zu konsumieren oder sich diesen auszahlen zu lassen?

    Ich bedanke mich für Eure Hilfe!

    Liebe Grüße
    Tina

    #20697

    Hallo Tina!

    M.E. ist es für die DN besser, den Urlaub nicht zu konsumieren.

    Die Abmeldung hätte eigentlich erst mit Beginn der Karenz erfolgen sollen.

    Die Ersatzleistung ist erst dann zu rechnen, wenn die DN ihren Austritt aus dem DV erklärt, daher vorerst kein Handlungsbedarf.

    LG

    #20698

    Na das hat mir wirklich sehr geholfen!
    Dankeschön.

    #20699

    Hallo Tina!

    Sehr gern geschehen.

    LG

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.