Karenz

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  • #26212
    Konram
    Teilnehmer

      Hallo,

      wenn Geburt am 2. 12.2017

      und KBG vom 2.12.2017 bis 1.12.2018 beantragt,

      kann man in Karenz gehen vom 24.2.18 bis 2.2.19 gehen

      oder wäre 24.2.18 bis 1.2.19 richtig oder ist das egal und gilt nur

      bei 24.2.2018 bis 1.12.2019 (denn hier passiert oft der Fehler mit 24.2.18 bis 2.12.2019)

      #26329
      Martin
      Teilnehmer

        In Karenz geht man NACH dem Mutterschutz.

        Mutterschutz ist abhängig von z.B. Zwillingsgeburt, Kaiserschnitt,..

        lg

        Martin

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