Hallo RomanJo!
Leider ist dieser Punkt (freiwillige Abfertigung) nach wie vor nicht restlos geklärt.
Meine Meinung dazu ist, dass eine „freiwillige“ Abfertigung meist schon VOR Beendigung des Dienstverhältnisses vereinbart wird („Golden Handshake“) und somit ein Rechtsanspruch besteht –> daher einer Pfändung zu unterwerfen (außer es wird einem die Abfertigung „nachgeschmissen“).
Aber hier gibt es auch Gegenmeinungen. Siehe dazu auch Ortner: PV in der Praxis Kapitel 43.1.6.4
Auf ein DN-Jubiläumsgeld lt. KV besteht ein Rechtsanspruch, daher sicher einer Pfändung zu unterwerfen.
Dein Fall ist wohl (wieder einmal) der kniffligere:
Da es sich dabei wohl um eine tatsächlich freiwillige Leistung handelt, würde ich diese Zahlung als unpfändbar bezeichnen.
LG