Sehr geehrte Forum!
Ich habe eine Dienstnehmerhin, welche eine Karenz hinter sich hat. Die Karzen hat dazumals am 08.08.2009 geendet.
Mit der GF wurde vereinbart, dass diese um 1 Jahre also bis zum 08.08.2010 verlängert wird.
Die DN hat tatsächlich wieder am 11.05.2010 zu arbeiten begonnen. Also 9 Monate nach Ablauf der regulären Karenzzeit.
Hat diese Verlängerung auch etwas mit dem Anspruch des Jubiläumsgeldes zu tun?
Sie hätte am 01.10.2013 den Anspruch auf Jubiläumsgeld (lt. KV 15 Jahre)
Muss ich der DN das Jubiläumgeld dann am 01.10.2013 ausbezahlen oder erst 9 Monate später … also am 01.06.2014?
Hatte so einen Fall noch nie und bin für Eure Hilfe sehr DANKBAR.
Mit besten Grüßen
Rene