Jubiläumsgeld iVm Karenzzeit

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  • #16235
    ReMatBrw
    Teilnehmer

    Sehr geehrte Forum!

    Ich habe eine Dienstnehmerhin, welche eine Karenz hinter sich hat. Die Karzen hat dazumals am 08.08.2009 geendet.
    Mit der GF wurde vereinbart, dass diese um 1 Jahre also bis zum 08.08.2010 verlängert wird.
    Die DN hat tatsächlich wieder am 11.05.2010 zu arbeiten begonnen. Also 9 Monate nach Ablauf der regulären Karenzzeit.

    Hat diese Verlängerung auch etwas mit dem Anspruch des Jubiläumsgeldes zu tun?
    Sie hätte am 01.10.2013 den Anspruch auf Jubiläumsgeld (lt. KV 15 Jahre)

    Muss ich der DN das Jubiläumgeld dann am 01.10.2013 ausbezahlen oder erst 9 Monate später … also am 01.06.2014?

    Hatte so einen Fall noch nie und bin für Eure Hilfe sehr DANKBAR.

    Mit besten Grüßen
    Rene

    #24021

    Servus Rene!

    Diese „verlängerte Karenz“ ist ja in Wahrheit ein unbezahlter Urlaub.
    Da kommt es dann drauf an, ob man in diese Vereinbarung den Passus „der unbez. Urlaub wird auf alle Ansprüche, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten, nicht angerechnet“ eingebaut hat.
    Sollte dieser fehlen, musst du den unbez. Urlaub sehr wohl anrechnen!

    LG

    #24022
    ReMatBrw
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Besten Dank für die rasche Antwort.

    LG Rene

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