Jubiläumsgeld

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  • #16859

    Hallo

    Wir haben im Betrieb 85 Mitarbeiter.
    Seinerzeit wurden aus 3 Betrieben 5 Mitarbeiter übernommen, die in den alten Betrieben Anspruch auf Jubiläumsgeld hatten.
    Diese Ansprüchen wurden vertraglich weitergewährt.
    Besteht die Möglichkeit die Ansprüchen vorzeitig abzulösen?
    z.B. mit dem Wert der derzeit in der Rückstellung besteht.

    #25042
    Martin
    Teilnehmer

    Analog zur Übernahme von Abfertigung ALT zu NEU ist per Einzelvertrag alles möglich.
    Der Wert laut Rückstellung stellt einen fairen Eurobetrag dar. Jedoch könnte (wie bei Urlaubsablöse und Abfertigungsübertritt) frei verhandelt werden.

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