Jubiläumsgeld

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  • #15235
    biggi
    Teilnehmer

      Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen!

      Ich habe eine Mitarbeiterin, die jetzt nach der Karenz austritt.

      Bezüglich Abfertigung musste ich mir ihre Dienstzeiten genau ansehen. Sie hatte bereits eine Karenz.

      Nun ist es so, dass sie am Ende der vergangenen Wochenhilfe 20jähriges Jubiläum gehabt hat.

      Eigentlich müsste ich ihr jetzt das Jubiläumsgeld nachzahlen? Oder ist jemand anderer Meinung?

      Mit freundlichen Grüßen

      Biggi

      #21723

      Hallo biggi!

      Schwer zu sagen aus der Ferne.
      Die Karenzen zählen nicht als Dienstzeit, das muss auch für das Jubiläumsgeld gelten, allerdings können KV’s Besserstellungen vorsehen, bitte daher überprüfen.
      Die Zeiten der Wochenhilfe zählen dagegen mit.

      LG

      #21722
      biggi
      Teilnehmer

        Hallo Roland!

        Danke für die schnelle Antwort.

        Ich habe als Jubiläumstag einen Tag kurz vor Beginn der Karenz ausgerechnet.

        Da die DN damals ja nicht da war und keine Bezüge hatte, ist ihr auch nichts ausgezahlt worden.

        Meiner Meinung hätte ihr aber Jubiläumsgeld gebührt – da ja WH zählt -, was ich jetzt nachzahlen müßte.

        Liebe Grüße

        Biggi

        #21725

        Hallo biggi!

        Alles klar, damit hat sie Anspruch auf das Jubiläumsgeld.

        LG

        #21724
        biggi
        Teilnehmer

          Danke nochmals.

          Ich werde das Jubliäumsgeld nachzahlen.

          Biggi

          #21726

          Hallo Biggi!

          Sehr gern geschehen.

          LG

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