Jubiläumgeld 15 Jahre

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  • #16466
    ReMatBrw
    Teilnehmer

    Liebe Forum!

    Lt. KV steht bei einer Dienstzeit von 15 Jahren ein Jubiläumsgeld zu.

    Soweit ich weiß, unterliegt dieses Jubiläumsgeld der Beitragspflicht. Nur bin ich mir unsicher ob es als laufender Bezug (max. bis zur HBMG) oder als Sonderzahlung (inkl. FB J/6 usw.) abgerechnet werden soll?

    Könnte ihr mit weiterhelfen.
    Danke und LG Rene

    #24447

    Hallo Rene!

    SV = Sonderzahlung oder laufend, kommt drauf an, ob im KV noch „weitere“ Jubiläumsgelder definiert sind (wenn ja, dann SZ!)
    LSt = Sonstiger Bezug § 67 Abs. 1 + 2

    LG

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