Hallo,
ein DN war längere Zeit karenziert, davor teils wegen Krankheit gekürzt und hat vor dem Austritt per 31.10. keine aktive Zeit. Nachdem er pensioniert wird, erhält er nun neben der gesetzlichen auch eine freiwillige Abfertigung.
Ich finde leider keine eindeutige Aussage hinsichtlich der Auslegung von Rz 1088, die wie folgt lautet:
„… sind innerhalb der letzten 12 Monate zB infolge … Karenz … geringere oder gar keine Bezüge ausbezahlt worden, ist die Beurteilung von dem Zeitraum zurückgehend vorzunehmen, für den letztmalig die vollen laufenden Bezüge angefallen sind.“
Welcher Zeitraum ist bei folgendem Beispiel zu berücksichtigen? Oben Periode, unten Anteil an 100%iger Zahlung.
11/08 .. 12/08 .. 01/09 .. 02/09 .. 03/09 .. 04/09 .. 05/09 .. 06/09 .. 07/09 .. 08/09 .. 09/09 .. 10/09
.100% …. 80% …… 0% …… 0% ….. 30% …. 80% …. 100% ….. 0% …… 0% …… 0% …… 0% …… 0%
Der letzte 100%ige Anspruch war in 04/2009 – gehe ich also davon aus 12 Monate zurück? Das wäre meine Auslegung.
Oder sind lediglich 100%ige Ansprüche zu berücksichtigen, egal, wie lange sie zurück liegen mögen? Hier also 05/09, 11/08 usw.
Besten Dank!
Grüße Orlando