Hallo,
wir haben bei einem Dienstnehmer auf die Auszahlung einer ihm zustehenden (laufend steuerpflichtigen) Zulage vergessen und wollen diese nun für mehrere Monate nachverrechnen.
Unsere LV-Software lässt trotz dieser Nachzahlung das Jahressechstel für die bereits vergangenen Monate unverändert.
Meine Fragen dazu:
Wäre es erlaubt das Jahressechstel in diesem Fall zu verändern?
Wie reagiert das Finanzamt, das ja nichts von dem Fehler weiß, aber am L16 sieht, dass aufgrund der Höhe der laufenden Bezüge eigentlich ein anderes Sechstel herauskommen müsste, auf so einen Fall bei der Arbeitnehmerveranlagung?
Wird also grundsätzlich das Jahressechstel vom FA rückwirkend neu berechnet oder muss der Dienstnehmer tatsächlich aufgrund unseres Fehlers mehr Steuer zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
7brunner