Jahressechstel unter Freigrenze

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    Beiträge
  • #16480

    Hallo!

    Unser Mitarbeiter ist nach nur 2,5 Monaten wieder ausgetreten und bei der Abrechnung der aliqu. Sonderzahlungen ergibt sich jetzt eine Jahressechstelunterschreitung. Also das J-1/6 liegt unter der Freigrenze von EUR 2100,– und die aliqu. SZ liegen unter dem J-1/6. Also fällt keine LSt. an und die SV-Beiträge „gehen unter“, wenn das so stimmt.
    Wie muss ich diese SV-Beiträge dann bei der Beitragsnachweisung melden, ganz normal mit dem vollen %-Satz oder gibt es hier eine Sonderregelung?

    Danke für die Hilfe
    Inka

    #24468

    Hallo nochmal!

    Wär nett, wenn mir jmd. bei meinem Problem helfen könnte!

    Mir hat mal wer erzählt, dass man Sozialversicherungsbeiträge, die „unter gehen“ auch nicht abziehen muss. Das ist doch falsch, oder? SV-Beiträge muss man doch immer zahlen?

    inka

    #24469
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Inka!

    Die SV-Beiträge sind normal abzuziehen und zu zahlen, da gibt es nur die Höchstbeitragsgrundlage.

    Die Freigrenze gilt nur für die Steuer.

    Liebe Grüße

    Biggi

    #24470

    Danke Biggi!

    Habe ich mir auch so gedacht. Hätte mich gewundert, wenn es für die SV-Beiträge auch eine Bagatellgrenze gäbe. Die verzichten sonst ja auch auf keinen Cent.

    Inka

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