Wir gehören einem Konzern an, der die jährlichen Gehaltserhöhungen für alle MitarbeiterInnen jeweils mit 1. April durchführt. In Österreich hatten wir bisher die Ausnahmeregelung, die Gehaltserhöhungen bereits jeweils mit 1. Jänner jed.Jahres gemeinsam mit der KV-Erhöhung im HANDEL durchzuführen.
Ab nächstem Jahr sollten wir allerdings auf unsere Ausnahme verzichten. Daher suchen wir nach einem gesetzlich korrekten Weg für die Verschiebung der Gesamterhöhung auf 1.4.
Gibt es eine Möglichkeit, die Gesamterhöhung auf 1.4. zu verschieben, ohne jeweils per 1.1. KV-Erhöhung und mit 1.4. noch ein bisschen freiwill. Erhöhung zu zahlen (könnte demotivierend sein).
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen / Tips? Danke im voraus.