Hallo!
Ich habe eine Frage zur Berechnung der Investitionszuwachsprämie, die es bis 2004 gegeben hat.
Müßte damals bei der Ermittlung der Gesamtinvestitionssumme für die Berechnung der IZP Förderungen, die erhalten worden sind für die Investition, grundsätzlich abgezogen werden oder nicht.
Es geht um den Neubau eines Kleinwasserkraftwerkes.
Es gibt da eine Gesetzesstelle (Rz 8218), in der Wasserkraftwerke eine Ausnahme darstellen:
Bei Kraftwerken ist das Krafthaus grundsätzlich als nicht prämienbegünstigtes Gebäude
anzusehen. Es bestehen keine Bedenken, wenn bei Kleinwasserkraftwerken mit einer
installierten Leistung von bis zu 10 MW 1,5% der Gesamtinvestitionssumme dem nicht
prämienbegünstigten Wirtschaftsgut „Krafthaus“ zugeordnet werden. Als
Gesamtinvestitionssumme ist die Gesamtsumme der baulichen Investitionen ohne
Berücksichtigung von Kosten für Grund und Boden und Wasserrechten zu verstehen.
Förderungen sind von der Gesamtinvestitionssumme nicht abzuziehen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
lg, Werner4444