innerbetriebliche Vereinbarung § 68 Abs 5 Z 7

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  • #15560
    Birgit82
    Teilnehmer

    Hallo,

    bei mir ist schon wieder eine Frage aufgetaucht, die ich trotz langwieriger Recherche nicht beantworten kann.
    Wir zahlen eine Gefahrenzulage aus, bisher immer steuerfrei, obwohl keine lohngestaltende Vorschrift vorliegt. Es bleibt auch nur eine innerbetriebliche Vereinbarung über, alle anderen lohngestaltenden Vorschriften sind bei uns nicht anwendbar.
    Gibt es für solch eine innerbetriebliche Vereinbarung irgendwelche Formvorschriften? Müssen diese so verfasst sein, dass jeder Mitarbeiter eine Vereinbarung bekommt und unterschreiben muss oder reicht ein Informationsschreiben wo die Eckpunkte (Höhe, Anspruch,etc…) festgehalten werden, aus? Defacto bekommt so eine Zulage eigentlich nur ein Mitarbeiter (immer der gleiche) regelmäßig ausbezahlt und sonst hauptsächlich die Lehrlinge. Könnte es da bei einer Prüfung Probleme geben, da ich die Vereinbarung für alle Arbeiter und Lehrlinge abschließen würde?

    Lg Birgit

    #22465

    Hallo Birgit!

    Also, auch eine Vereinbarung für gewisse Gruppen von Dienstnehmern (wie in deinem Fall für alle Arbeiter und Lehrlinge) müsste normalerweise halten.
    Bitte für alle eine Einzelvereinbarung machen, das sollte dann die sichere Variante sein.

    LG

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