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21.1.2010 um 9:24 Uhr #15488SunflowerTeilnehmer
Hallo,
habe eine mittlerweile schon knifflige Frage, wo ich zwischen zwei Antworten stehe:
Mitarbeiter fährt auf Inlandsdienstreise und wird zu einem Essen eingeladen.
Laut Ortner (und dessen Beispiele) wird das Taggeld steuerlich gekürzt, dh Taggeld bekommt der DN 26,40 ausbezahlt, wovon 13,20 steuerpflichtig und 13,20 nicht steuerbar / steuerfrei sind.
Laut meinem Steuerberater wiederum bekommt der DN generell nur 13,20 ausbezahlt, dh Taggeld wird gekürzt.Ich wäre um eine klare Antwort dankbar – die Fronten sind schon verhärtet und ich verzweifelt. :o(
Danke!GLG,
Petra21.1.2010 um 9:35 Uhr #22296SunflowerTeilnehmerAuch laut WKO erfolgt die Kürzung steuerlich …
Rätsel über Rätsel …
Danke!
LG,
Petra22.1.2010 um 23:02 Uhr #22299Hallo Petra!
So schwierig sollte die Antwort auf das Rätsel nicht sein.
Es kommt auf die lohngestaltende Vorschrift (meist: KV) an, ob es auch zu einer arbeitsrechtlichen Kürzung des Taggeldes kommt.
Daher: KV durchforsten, da müsste es normalerweise geschrieben stehen.
Wenn nicht, bitte nochmals posten mit Info über den anzuwendenden KV.LG
23.1.2010 um 16:37 Uhr #22298SunflowerTeilnehmerHallo Roland,
Danke für Deine Antwort.
Ich habe mir den RahmenKV (KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, Regelung f. technische bzw. Ingeneurbüros) durchgesehen und „nur“ die 12/12-Regelung gefunden. Die ist mir auch klar, doch betreffend Arbeitsessen bzw. Kürzung fand ich nichts.Mein Steuerberater schrieb mir gestern noch folgendes:
1 Arbeitsessen Abzug Euro 13,20, 2 Arbeitsessen kein Taggeld. Lt. Auskunft der Wirtschaftskammer muss der Dienstgeber kein oder nur das verminderte Taggeld bezahlen, wenn der DG das Arbeitsessen bezahlt, da somit für den DN kein Mehraufwand gegeben ist. Falls der DG jedoch trotzdem das Taggeld bezahlt, dann ist es nicht steuerfrei, sondern steuerpflichtig abzurechnen.Was mich irritiert, ist, daß der DG die Wahl bei einem Arbeitsessen hat, ob der das verminderte Taggeld bezahlt? Und bei einem Arbeitsessen sind doch 13,20 steuerfrei, die auf jeden Fall ausbezahlt werden müssen?
Heißt das auch, daß es steuerlich und arbeitsrechtliche Unterschiede gibt? Nach was richte ich mich dann?
Sorry, wenn ich soviele Fragen stelle. Doch ich möchte meinen Kollegen keine falschen oder nur wage Informationen geben.
Leider finde ich bei meiner Suche im Internet auch keine „eindeutigen“ Beispiele, mit denen ich es dann auch erklären könnte.Vielen lieben Dank für die Hilfe!
GLG,
Petra24.1.2010 um 21:42 Uhr #22297Liebe Petra!
In der Tat hat man es manchmal nicht sehr einfach.
Ich habe mir den betreffenden KV durchgelesen, da haben wir tatsächlich keine Information über eine möglich Kürzung des Taggeldes wegen eines Arbeitsessens.Die Aussagen der WKO bzw. deines Steuerberaters sind unserer Ansicht nach (ich habe mich noch mit einem sehr prominenten Kollegen über dieses Thema unterhalten) nicht korrekt.
Um auch arbeitsrechtlich das Taggeld kürzen zu können, bedarf es einer eindeutigen KV-Regelung.
Da dies nicht der Fall ist, kann grundsätzlich (immer nur arbeitsrechtlich gesehen!) keine Kürzung des Taggeldes erfolgen.
Folge: Es muss das volle Taggeld von 26,40 ausbezahlt werden, allerdings sind halt bei einem Arbeitsessen EUR 13,20 pflichtig abzurechnen.Es gibt sogar eine OGH-Entscheidung in diese Richtung:
OGH 8 ObA 75/06x vom 21. September 2006Stellt sich daher noch die Frage, ob man durch eine Vereinbarung (ausdrücklich Verköstigung anstatt Taggeld) dieses Problem beseitigen könnte:
Da müsste der Wert der Verköstigung über dem Taggeldwert liegen und würde (was sicher auch nicht gewünscht ist) höchstwahrscheinlich als Vorteil aus dem Dienstverhältnis angesehen werden, da dann ein klarer Rechtsanspruch auf Verpflegung vorliegt.LG
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