Inlandsanteil bei gemischten Dienstreisen

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  • #14622

    Eine Dienstreise (Flug: Wien-Polen-Wien) dauerte 8 Tage und 2,5 Stunden – davon sind 7 Tage und 23,8 Stunden in Polen und der Rest im Inland!
    Fragestellung: können die 2,7 Inlandsstunden steuerfrei mit Inlandsdiäten (=3/12) berücksichtigt werden, oder fallen die 2,7 Stunden durch den Rost, da auch bei Dienstreisen, die länger als 24 Stunden dauern Anteile von weniger als 3 Stunden unbeachtlich sind?

    Marcel Pouha
    Laola1 Mulitmedia GmbH
    Hosnedlgasse 25; 1220 Wien

    Tel: 01/256 31 41 – 575
    Mail: marcel.pouha@laola1.at

    #20347
    Martin
    Teilnehmer

      Hallo Marcel!

      Mit der Auslandsdienstreise hast Du 3x 24 Stunden abgegolten.
      Somit hast Du noch 3 Stunden für Inland. Laut der alten „Legaldefinition“ könntest Du diese Zeit noch steuerfrei auszahlen.

      Arbeitsrechtlich musst Du prüfen, ob dafür ein Anspruch in Deinem anzuwenden Kollektivvertrag vorhanden ist.

      #20348

      Hallo Martin,

      das sehe ich auch so – unser StB meint allerdings dass Inlandsanteile von weniger als 3 Stunden unberücksichtigt blieben und stützt sich darauf, dass BMD zu dem selben Ergebnis kommt?!?

      thx
      Marcel

      #20349
      Martin
      Teilnehmer

        Hallo Marcel!

        Lohnsteuerrichtline Randzahl 726

        Wird eine Dienstreise ins Ausland unternommen, so ist für die Frage, ob neben den
        Auslandsreisesätzen der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten zusätzlich anteilige
        inländische Tagesgelder nach § 26 Z 4 EStG 1988 zum Zuge kommen, eine einheitliche
        Dienstreise anzunehmen. Ab dem Grenzübertritt stehen die Tagesgelder im Höchstmaß der
        Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten zu.

        !!!! Für die Gesamtreisezeit abzüglich der durch
        !!!! die Auslandsreisesätze erfassten Reisezeiten steht das Inlandstagesgeld zu.

        Gesamtreisezeit ist über 3 Stunden, ist nicht von Auslandsreisesätzen gedeckt = Auszahlung.

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