Liebe Forumsgemeinschaft!
Ich hätte folgende Frage: wir haben in unserem Betrieb mittlerweile sehr viele Impatriates. Einige von diesen Dienstnehmern haben SV-Abkommen, das heißt sie bleiben weiterhin in ihrem Heimatland krankenverischert und unterliegen somit nicht den österreichischen Vorschriften.
Was bedeutet das aber wenn ein solcher Dienstnehmer krank ist? Ist die österrreichische Entgeltfortzahlung anzuwenden? (6 Wochen volles Entgelt, usw…). Was passiert wenn die Entgeltfortzahlung ausgeschöpft ist?
Leider lernt man in normalen „Personalverrechnungskursen“ nichts über diese Dinge ………. Wer kann für solche Fälle Auskunft geben? Gibt es Kurse in denen diese Problematik unterrichtet wird?
Vielen Dank für die Hilfe!