IE Bemessungsgrundlage

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  • #16763

    Liebe KollegInnen,

    weiß jemand von Euch wie sich der IE bei der Bemessungsgrundlage zusammen setzt, wenn die HMBGL der SV Beiträge die 2 malige (4.650,00) überschreitet – z.b. bei den Sonderzahlungen.

    LG
    Re123

    #24904
    Martin
    Teilnehmer

      Nur was SV pflichtig ist, ist auch IE pflichtig.

      Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz:
      Der IE beträgt 0,55 % der allgemeinen Beitragsgrundlage und der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen bis zur jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage. Er ist ausschließlich vom Dienstgeber zu tragen.
      http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.680513

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