IE Bemessungsgrundlage

Startseite Foren Sachbezug IE Bemessungsgrundlage

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #16763

    Liebe KollegInnen,

    weiß jemand von Euch wie sich der IE bei der Bemessungsgrundlage zusammen setzt, wenn die HMBGL der SV Beiträge die 2 malige (4.650,00) überschreitet – z.b. bei den Sonderzahlungen.

    LG
    Re123

    #24904
    Martin
    Teilnehmer

    Nur was SV pflichtig ist, ist auch IE pflichtig.

    Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz:
    Der IE beträgt 0,55 % der allgemeinen Beitragsgrundlage und der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen bis zur jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage. Er ist ausschließlich vom Dienstgeber zu tragen.
    http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.680513

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.