Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen: ich habe einen neuen Klienten übernommen, welcher dem KV für das Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe unterliegt. lt. KV bekommen die Arbeitnehmer je nach Tätigkeit eine 10%, 15% oder sogar eine 20% Erschwerniszulage. Dem Arbeitgeber ist es zu „lästig“, dass seine Mitarbeiter genaue Aufzeichnungen für das erlangen einer steuerfreien Erschwerniszulage führen müssen. Aus diesem Grund bekommen die Arbeitnehmer fix 5% über den KV Lohn als laufenden Bezug bezahlt (einfach einen höheren Stundenlohn) und die Erschwerniszulage soll damit abgeholten sein. Ist dies so zulässig oder kann es dadurch im Falle einer Prüfung zu Problemen kommen?
Freue mich von euch zu hören!
Liebe Grüße Patrizia