Hilfe!!! Zählt Lehrlingsentschädigung als Entgelt od nicht?

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  • #14087

    Hallo!
    ich habe gerade großen Streß mit einem Rechtsanwalt, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Es geht um einen Lehrling im 3.Lehrjahr, der eine Lehrlingsentschädigung von 1.030,- Euro brutto erhält. Im Februar habe ich eine Lohnexekution bei diesem Lehrling reinbekommen. Ich habe aber nichts gepfändet, weil ich nachgelesen habe, dass die Lehrlingsentschädigung nicht als Arbeitsentgelt zählt (Ortner/Ortner, Personalverrechnung in der Praxis, Seite 705).
    Heute hat mich ein Rechtsanwalt (Vertreter vom exekutionführenden Gläubiger) angerufen und mich am Telefon angepfaucht, dass das ein Blödsinn ist, und dass die Lehrlingsentschädigung sehr wohl als Arbeitsentgelt zählt.

    Was meint ihr dazu? Ich bin im Moment ratlos?

    Doris

    #19150

    Hallo Doris!

    Schau dir die Seite 1121 aus dem großen Ortner an:

    Beschränkt pfändbare Forderungen sind ….

    u.a. Einkünfte aus einem privat- oder öffentlich-rechtlichen Arbeisverhältnis, einem LEHR- oder sontigen Ausbildungsverhältnis und ….

    Siehe dazu § 290a Abs. 1 Z 1 EO.

    LG

    #19151

    Lieber Roland,

    vielen Dank, das hilft mir schon sehr weiter. Obwohl ich mit dem Ergebnis nun offenbar nicht glücklich bin, weil ich von einer falschen Annahme ausgegangen bin.
    Zumindest finde ich das Statement im Buch Ortner/Ortner, Personalverrechnung in der Praxis, Seite 705, dass die Lehrlingsentschädigung nicht als Arbeitsentgelt zählt als falsch oder zumindest sehr verwirrend.
    Kann man nichts machen.
    Danke aber nochmals.

    Herzliche Grüße,
    Doris

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