Hallo!
ich habe gerade großen Streß mit einem Rechtsanwalt, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Es geht um einen Lehrling im 3.Lehrjahr, der eine Lehrlingsentschädigung von 1.030,- Euro brutto erhält. Im Februar habe ich eine Lohnexekution bei diesem Lehrling reinbekommen. Ich habe aber nichts gepfändet, weil ich nachgelesen habe, dass die Lehrlingsentschädigung nicht als Arbeitsentgelt zählt (Ortner/Ortner, Personalverrechnung in der Praxis, Seite 705).
Heute hat mich ein Rechtsanwalt (Vertreter vom exekutionführenden Gläubiger) angerufen und mich am Telefon angepfaucht, dass das ein Blödsinn ist, und dass die Lehrlingsentschädigung sehr wohl als Arbeitsentgelt zählt.
Was meint ihr dazu? Ich bin im Moment ratlos?
Doris