HILFE: Vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses

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  • #15566

    Hallo an Alle!

    Hätte da einige Fragen und bitte um eure Hilfe:

    Wenn ein Lehrling bei einer Lehrzeit von 4 Jahren kurz vor Ende des 3. LJ die Lehre beenden möchte sind doch trotzdem die „normalen“ Richtlinien einzuhalten (Kündigungsfrist von 1 Monat, schriftl. Bestätigung der Belehrung bei der AK bzw. WKO) oder? Gibt es soetwas wie einen unberechtigten vorzeitigen Austritt auch bei Lehrlingen?

    Sind in diesem Falle die Url.-Ersatzleistung auszuzahlen? Kann er den restl. Urlaub in der Kündigungsfrist verbrauchen?
    Zählt die schriftliche Kündigung beim DG als Kündigung wenn das darin festgehalten Datum die Kündigungsfrist nicht beachtet (z.B.: Kündigung am 26.07 mit 27.07) oder muss eine neue Kündigung verfasst werden – NACH dem oben erwähnten Beratungsgespräch mit den richtigen Tagen ?

    Danke schon im Vorhinein für eure Unterstützung!

    Lg’s
    Petra

    #22478

    Hallo Petra!

    Der Lehrling gibt einfach seinen Lehrberuf auf – so einfach geht’s, ist kein unbegr. vorz. Austritt!

    LG

    #22479

    Danke !

    Hat sich mittlerweile erledigt, weil der Lehrling sich nun doch „zusammenreißt“ und weitermacht, aber jetzt weiß ich Bescheid ! 😉

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