Hallo an Alle!
Hätte da einige Fragen und bitte um eure Hilfe:
Wenn ein Lehrling bei einer Lehrzeit von 4 Jahren kurz vor Ende des 3. LJ die Lehre beenden möchte sind doch trotzdem die „normalen“ Richtlinien einzuhalten (Kündigungsfrist von 1 Monat, schriftl. Bestätigung der Belehrung bei der AK bzw. WKO) oder? Gibt es soetwas wie einen unberechtigten vorzeitigen Austritt auch bei Lehrlingen?
Sind in diesem Falle die Url.-Ersatzleistung auszuzahlen? Kann er den restl. Urlaub in der Kündigungsfrist verbrauchen?
Zählt die schriftliche Kündigung beim DG als Kündigung wenn das darin festgehalten Datum die Kündigungsfrist nicht beachtet (z.B.: Kündigung am 26.07 mit 27.07) oder muss eine neue Kündigung verfasst werden – NACH dem oben erwähnten Beratungsgespräch mit den richtigen Tagen ?
Danke schon im Vorhinein für eure Unterstützung!
Lg’s
Petra