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3.8.2007 um 11:06 Uhr #14170
Hallo.
habe ein grosses Problem.
Ich bin schon fast 2 jahre,ohne Unterbrechung im Ausland tätig,und jetzt durch Zufall draufgekommen,das ich eigentlich dort steuerpflichtig wäre.
In Österreich wurde keine Steuer von der PV eingehoben,auch kein Lohnzettel ans Finanzamt übergeben.
Jetzt meine Frage:
Wie zahlt man im Ausland Steuer,und ist es möglich dass das ausl. FA Steuer nachfordern kann?Danke im vorraus.
6.8.2007 um 14:23 Uhr #19321Hallo,
am besten du (oder dein Arbeitgeber) nimmst gleich mit einem dortigen Steuerberater Kontakt auf (du schreibst leider nicht in welchem Ausland du arbeitest), sollte es notwendig sein, kannst du durch eine Selbstanzeige wenigstens den Vorwurf der Steuerhinterziehung vermeiden…6.8.2007 um 21:19 Uhr #19322Hallo.
Danke.Ausland ist Ungarn.
Aber bin ich verpflichtet steuer zu zahlen?
muss das nicht mein arbeitgeber? wenn nicht,wie zahle ich im ausland die steuer?ich lese immer etwas von 183 tage-regel.danach bin ich wieder in österreich steuerpflichtig.
ich kenn mi nimmer aus.7.8.2007 um 8:29 Uhr #19323Steuerschuldner bleibt immer der Einkommensbezieher, der Arbeitgeber haftet allerdings für die Abfuhr (ist in Österreich so, obs in Ungarn ähnlich ist, kann ich jetzt auch nur vermuten), und wird sich im Falle einer Steuernachzahlung bei dir regressieren.
Ich frag mich nur warum dein Arbeitgeber keine Steuer einbehält – begünstigte Tätigkeit im Zusammenhang mit der Bauausführung im Ausland käme vielleicht für eine Befreiung in Frage (?), zumindest solange die Stuerpflicht noch in Ö liegt;
zum besseren Verständnis hilft dir vielleicht, dass die 183-Tage Regel jeweils pro Kalenderjahr gilt, dadurch kanns auch bei einem längeren Aufenthalt, wenn mehrere Kalenderjahre betroffen sind, bei der Steuerpflicht in Ö bleiben..
Konkret das DBA mit Ungarn kenn ich leider auch nicht genauer.11.8.2007 um 18:03 Uhr #19324kann mir wer das übersetzen?
Diese Bestimmung bewirkt ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen eine (inländische) Steuerbefreiung für alle Fälle einer Auslandstätigkeit von inländischen Arbeitnehmern, die mit der Errichtung von Anlagen im Ausland (begünstigte ausländische Vorhaben) im Zusammenhang stehen und deren Dauer jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. Zur Veranlagung bei Bezug von derartigen Einkünften siehe Rz 119 bei § 3 Abs. 3 EStG 1988.
m.f.g.
29.8.2007 um 12:53 Uhr #19325Hallo IT-Techniker,
du hast geschrieben, dass du im Ausland steuerpflichtig bist.
Somit hat die angesprochene 3/1/10-Regelung keine Relevanz für dich – wenn dem so ist.
Diese Befreiungsbestimmung gikt nur, wenn du in Österreich steuerpflichtig wärest – ist eine innerstaatliche Bestimmung.Wenn du also fix in Ungarn lebst und dort arbeitets, sollte die Steuerplicht in Ungarn liegen-nur dort kenn ich mich mit der Rechtslage nicht aus 😕
Du hast geschrieben, dass Du erfahren hast in Ungran steuerpflichtig zu sein – wer hat das gesagt – und frag gleich dort nach, wie die drauf kommen…ansonsten solltest du dir einen einschöägige Beratung in Ungarn leisten oder aber du selbst hast sowieso kein Problem, wenn der Arbeitgeber den Abzug vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat (zumindest wär´s in Österreich so).
LG
Stefan30.8.2007 um 9:06 Uhr #19326hallo.
ich bin in österreich steuerpflichtig(lebensinhalt hier),aber schon länger als 2 jahre ununterbrochen in ungarn tätig.
ich habe seitdem nie steuer in österreich bezahlt(LV war der meinung,ab 30 tagen steuerfreiheit),und habe erst durch zufall gelesen das man max. 183 tage steuerfrei sein kann.danach besteht steuerpflicht.wo weiss ich nicht,ungarn od, österreich?30.8.2007 um 9:25 Uhr #19327also wo genau deine steuerpflicht entsteht – da muss man in das doppelbesteuerungsabkommen zwischen ungarn und österreich reinsehen und zusätzlich genau deine konkreten Umstände kennen – ich fürchte, da kommst du um eine persönliche beratung nicht drum rum.
lg
stefan30.8.2007 um 9:33 Uhr #19328danke.
das dachte ich mir auch,will aber schlafende hunde nicht wecken.
m.f.g.30.8.2007 um 9:36 Uhr #19329also wenn du eine beratung in anspruch nimmst (nicht vom finanzamz, sondern von einem berater eben) da weckst du keine hunde ; verschwiegenheit ist ein zier 😉
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